Verbraucherschlichtung (VSBG)
Hinweis gem. § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach VSBG bei Verbrauchergeschäften besteht für die Firma Hinterlang GmbH & Co KG nicht. Die Firma erklärt keine Bereitschaft zur freiwilligen Teilnahme an einem solchen Verfahren.